Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir sofort wirksame sowie mittelfristig ausgerichtete
Maßnahmen, um den Unternehmenserfolg wiederherzustellen und künftig zu sichern. Dabei steht die Gewährleistung einer
nachhaltigen Tragfähigkeit im Mittelpunkt unserer Beratungsleistung.
Für Finanzierungspartner in den Bereichen Firmenkundenberatung, Consulting oder Sanierung erarbeiten wir aussagefähige
Unterlagen, um Kreditentscheidungen für die jeweiligen Gremien vorzubereiten.
Unsere Zielsetzung ist es, unbürokratisch, problemlos und schnell zu helfen. Es ist unser Credo, praktikable, umsetzbare und vor allem sofort wirksame Lösungen zu
erarbeiten.
Wir halten uns dabei an folgenden systematischen 3-Stufen-Plan:
1. Ist-Analyse:
Wo steht das Unternehmen aktuell? (Unternehmens-Check)
2. Maßnahmen:
Welche Maßnahmen führen zu dem beabsichtigten Erfolg?
3. Umsetzung:
Wie können die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden? Wie können Kapitaldienst und Tragfähigkeit nachhaltig gesichert werden?
Unsere Grundsätze für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit:
Sofern Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, bitten wir Sie, die nachfolgenden Grundsätze unserer Arbeitsweise
zu beachten:
- Wir arbeiten ausschließlich für den Mandanten und nicht für
dessen Hausbank. Jedoch müssen wir im Rahmen unserer Tätigkeit die Anforderungen der jeweiligen Finanzierungspartner berücksichtigen, weil die gemeinsam mit dem Mandanten festgelegten Maßnahmen sowie
die sich daraus ergebenden Konzepte und Planzahlen häufig dazu dienen, das Vertrauen der Hausbank zu fördern und diese ggf. auch für zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen zu gewinnen.
- Unsere Mandanten erhalten von uns im Rahmen der Turn-Around-Beratung entscheidungsreife
Berichte für Gremiumsbeschlüsse der Finanzierungspartner.
- Wir erstellen keine Gefälligkeitsgutachten und bleiben gegenüber unseren Mandanten stets neutral und objektiv.
- Wir sagen unseren Mandanten deshalb nicht, was sie hören wollen, sondern was Sie hören müssen. Das kann bisweilen durchaus unbequem sein.
- Wir arbeiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Beratung. Deshalb werben wir z.B. auch nicht mit „Fördermittelberatung“, weil wir wissen, dass hierzu immer das Hausbankprinzip gilt, d.h., Fördermittel müssen in nahezu allen Fällen von der Hausbank bei Sonderkrediten wie der KfW oder der
LfA (in Bayern) beantragt werden. Der Unternehmer selbst kann die Mehrzahl der öffentlichen Finanzierungshilfen nicht selbst beantragen. Alle anderen vermeintlichen Versprechungen sind unseriös. Der Finanzierungspartner kennt – wie wir – sämtliche Fördermöglichkeiten und wird diese zur eigenen Risikoentlastung
(Haftungsfreistellungen oder Ausfallbürgschaften) auch beantragen. Jedoch nur, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen (positive Fortführungsprognose und nachhaltige
Kapitaldienstfähigkeit).
Unsere Beratungsleistungen werden gefördert durch: